Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der
Mietshausverwaltung nahe, mit dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die
Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal
auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhängig von der
Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.
Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller
Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von
Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.